Private Handynutzung an Schulen – Rückblick

Schon im Dezember 2018 nahm unsere Schule an der Altmühl an einem Schulversuch teil: „Private Handynutzung an Schulen“. Die Idee: Alle teilnehmenden Schulen sämtlicher Schularten wurden von den damals ziemlich strengen Auflagen zur Handynutzung an bayerischen Schulen freigestellt und durften im Rahmen des Projekts zwei Schuljahre lang ihre eigenen Regeln machen. In der Theorie hieß das: Vorher durften wir nichts, jetzt dürfen wir alles. Theoretisch. Denn damals, als wir noch keine Ahnung hatten, wie sehr uns „moderne“ Medien in Zeiten von Homeschooling und Lockdown von Nutzen sein könnten, war das Interesse im Kollegium an derartigen Themen nicht besonders groß. Dennoch nahm ich mich der Aufgabe an und möchte euch etwas verspätet davon berichten.

Handynutzung…

Gleich zu Beginn: Das Wort „Handy“ soll bitte unbedingt aus dem Fachwortschatz gestrichen werden. Wir benutzen schon lange keine Handys mehr, es sind Smartphones. Das erste, was ich im Rahmen des Schulversuchs getan habe, war die Umbenennung des Projekts auf „Private Smartphonenutzung an Schulen“. Ich habe mich schon in meiner Bachelorarbeit geweigert, den Begriff „Neue Medien“ für Geräte wie Computer zu verwenden, die es seit Jahrzehnten gibt. Auch wenn es vielleicht für den ein oder anderen kleinlich klingen mag, mir ist dieses Anliegen aus verschiedenen Gründen extrem wichtig. Aber ich belasse es jetzt erst mal dabei und verschone euch mit meinen Gedanken dazu. Zumindest vorerst.

Der zeitliche Ablauf

Nur kurz und knapp der zeitliche Ablauf als Übersicht, da der Schulversuch nun doch schon seit Juli 2020 beendet ist:

Zeitlicher Ablauf des Schulversuchs „Private Handynutzung an Schulen“

Datenerhebungen

Die Datenerhebungen des ISB bestanden aus Online-Umfragen. Die Links dazu gab es in ausführlichen Anschreiben für Eltern, Lehrer*innen und Schüler*innen, meiner Meinung nach wenig ansprechend gestaltet, ebenso wie die Umfragen. So war es wenig überraschend, dass die Teilnahme an unserer Schule meist so gering ausfiel, dass diese nicht einmal ausgewertet werden konnte.

Nutzungsordnung

Vor dem Erstellen einer schulinternen Nutzungsordnung sollten wir uns, gemeinsam mit dem Schulentwicklungsteam, Gedanken zu folgenden Aspekten machen:

Wie man gut erkennen kann, bietet der Schulversuch zahlreiche Möglichkeiten, die Smartphonenutzung auszuweiten. Es ist sogar von digitalen Geräten die Rede, ich denke dabei an Tablets oder Smartwatches. Im Austausch mit anderen Teilnehmern bekam ich mit, dass beispielsweise ein Gymnasium die Smartphonenutzung für alle Schüler*innen zu jeder Zeit freigab. Also auf dem gesamten Schulgelände zu jeder Zeit außerhalb des Unterrichts. Ich hatte schon ein paar Ideen im Kopf, was mir jedoch von Anfang an wichtig war:

Die Nutzung privater Smartphones in der Schule muss pädagogisch begleitet werden. Und zwar nicht, weil wir eine Förderschule sind und unsere Schüler*innen vermeintlich mehr Begleitung im Umgang mit digitalen Medien brauchen. Im Gegenteil! Wenn schon so viele Erwachsene (Lehrer*innen nicht ausgenommen!) mit den Gefahren, Risiken, Vorteilen und der unendlichen Weite des Internets überfordert sind, wieso sollte man Kinder und Jugendliche gerade an einem Lernort damit alleine lassen?

Später mehr dazu…

Was wollen unsere Schüler*innen?

Da ich im Schuljahr 2018/19 sowieso eine Internet-AG leitete, bot es sich an, den Schulversuch mit den interessierten Schüler*innen der Klassen 3-9 zu besprechen und sie nach ihren Wünschen und Ideen zu fragen. Die besten Vorschläge sammelte ich, um sie für das Erstellen der Nutzungsordnung dem Schulentwicklungsteam vorzulegen.

Die Schülervorschläge fand ich überraschend vernünftig und teilweise sogar zu streng. Es zeigte sich jedoch deutlich, dass unsere Förderschüler*innen durchaus in der Lage zu einem bewussten Medienumgang sind und der Wunsch nach einer grenzenlosen Medienfreiheit gar nicht da war. Zuhause sah es auch im Jahr 2018 oft schon anders aus, seit den Lockdowns scheint sich die Situation sogar verschlechtert zu haben: Der Medienkonsum von Kindern und Jugendlichen wird nicht immer reglementiert oder gar begleitet. Erstklässler spielen Onlinegames mit FSK18, Fünftklässler kommen völlig übermüdet in den Unterricht, weil sie die ganze Nacht durchgezockt haben. Aber da erzähle ich nichts Neues, es sollte nur noch einmal verdeutlicht werden, wieso ich den Schulversuch pädagogisch aufbereiten wollte.

So ergänzte ich die Schülervorschläge mit meinen eigenen Ideen:

Regelverstöße

Auch mögliche Regelverstöße sprach ich mit den Teilnehmer*innen meiner Internet-AG ab:

Besonders wichtig war den Schüler*innen der vierte Punkt, anscheinend gab es in der Vergangenheit schon öfter Probleme, wenn ein Jugendlicher kein oder ein günstiges Smartphone hatte. Doch schon alleine um zu klären, wo (Cyber-)mobbing anfängt, wollte ich in allen teilnehmenden Klassen einen Smartphoneführerschein einführen.

Smartphones im Unterricht

Der Schulversuch bot sich eigentlich als idealer „Spielplatz“ an, um sämtliche Vor-und Nachteile der Smartphonenutzung im Schulalltag in der Praxis zu testen. Dazu gehört für mich auf jeden Fall der Unterricht. Wie kann man Smartphones sinnvoll verwenden? Wir hatten zu dem Zeitpunkt noch keinen Ipadkoffer, wieso also nicht Smartphones zu Unterrichtszwecken einbinden? Leider hatten wir auch kein W-Lan und unsere Schüler*innen selten Datenvolumen übrig, so dass wir pragmatisch bleiben mussten.

Beispiele für eine sinnvolle Nutzung von Smartphones im Unterricht – am besten mit funktionierendem W-Lan

Leitgedanken

Die Vorarbeit bestand demnach aus folgenden Punkten:

  • Schulversuch dem Kollegium vorstellen
  • Schülerwünsche sammeln
  • Schulversuch pädagogisch aufbereiten (Smartphone-Führerschein)
  • Gesammelte Ideen und Vorschläge dem Schulentwicklungsteam vorstellen

Aus der Vorarbeit ergaben sich meine Leitgedanken, an denen sich das Schulentwicklungsteam orientieren sollte, um über die Nutzungsordnung abzustimmen:

Wenn man sich die letzten Punkte durchliest, fällt einem sicher auf, wie vielseitig der Schulversuch sein kann. Wir waren komplett frei in der Gestaltung – von der Art der digitalen Geräte bis zur zeitlichen Einteilung der Nutzung. Die Nutzungsordnung konnte (und sollte im Bedarf) zwischenzeitlich überarbeitet werden – man hatte also nichts zu verlieren und konnte die Regelungen verändern und den Umständen anpassen. Ich erwartete mir ehrlich gesagt ziemlich viel „Freiheit“ von der neuen Nutzungsordnung und freute mich auf das Ergebnis des Schulentwicklungsteams.

Die Nutzungsordnung

Und dann kam das:

Ich lasse das jetzt mal größtenteils unkommentiert so stehen, ihr dürft euch selbst Gedanken darüber machen.

Im Nachhinein kann ich darüber lachen. Mit dieser Nutzungsordnung hatte ich nicht gerechnet! Smartphones dürfen nur im Klassenzimmer mit Absprache der Lehrkraft genutzt werden… Ich bin mir ziemlich sicher, dass diese Regelung nicht wirklich neu war und schon „heimlich“ praktiziert wurde – was spricht auch dagegen? Kontrollierter geht es kaum.

Nun ja, es sollte so sein. Was ich mir aber nicht nehmen ließ: Meinen Smartphoneführerschein, und zwar zu folgenden Themen:

Der Smartphoneführerschein wurde von jeder Klasse ab Jahrgangsstufe 3 erfolgreich absolviert, für jeden Schüler gab es sogar ein Zertifikat, unterschrieben von unserem Schulleiter. Zumindest dieses Projekt hat bis heute Bestand -endlich mal was nachhaltiges!. Ich gehe auch in diesem Schuljahr durch die Klassen 3 – 9 und bearbeite gemeinsam mit den Schüler*innen die oben genannten Themen, die ständig aktualisiert werden müssen. Dies werden wir mit Sicherheit die nächsten Schuljahre beibehalten.

Fazit

Ich würde sagen, die Zeit war im Schuljahr 2018/19 noch nicht reif für eine private Smartphonenutzung – zumindest an unserer Schule. Dabei bin ich mir ziemlich sicher, dass dies heute anders wäre. Während des ersten Lockdowns waren wir alle gezwungen, uns mit digitalem Unterricht auseinanderzusetzen. Seitdem ist das Interesse an der Thematik größer als vorher (auch wenn es leider wieder stark nachgelassen hat), die Angst vor dem Umgang mit Smartphones und Tablets ist nicht mehr zu spüren. Wir haben als Schule trotz der verhaltenen Nutzungsordnung vom Schulversuch profitiert, denn der Smartphoneführerschein bzw. dessen Inhalte sind heute ein fester Teil unserer Medienerziehung. Das war mein kritischer Rückblick auf einen tollen Schulversuch, der meiner Meinung nach aber kein Schulversuch, sondern eine Selbstverständlichkeit im 21. Jahrhundert sein sollte.

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